Ergänzung der Friedhofssatzung, Vorzeitige Rückgabe ermöglichen

Antrag der FDP-Fraktion zum Bauausschuss am 12.06.2025 🖊️


Die FDP-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die Friedhofssatzung hinsichtlich der Rückgabe des Nutzungsrechtes von Gräbern vor Ablauf der Ruhefrist zu ergänzen. 📒

Die Friedhofssatzung der Stadt Porta Westfalica sieht derzeit keine Regelung zur vorzeitigen Rückgabe von belegten Grabstellen vor:

„§ 16 (12) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist zurückgegeben werden.“

Damit ergibt sich für die Hinterbliebenen ein langer Zeitraum, in dem die Pflege gewährleistet werden muss. Dies ist auch mit gutem Willen oft nicht mehr zu leisten 🛑🫷

Sowohl eine älter werdende Bevölkerung als auch die weiter entfernten Wohnorte von Kindern, Enkeln bzw. weiteren Verwandten sind u.a. Gründe hierfür. 🗺️

Daher sollte folgender Passus in der Friedhofssatzung ergänzt werden:

„Abweichend von o.g. Regelung ist die Rückgabe einer Grabstätte mit Zustimmung des Friedhofsträgers (hier: Stadt) auch vor Ablauf der letzten Ruhezeit möglich, wenn die ordnungsgemäße Instandhaltung und spätere Einebnung in der Verantwortung des Friedhofsträgers durch Zahlung einer Grabpflegegebühr sichergestellt ist. Im Übrigen hat die Rückgabe keinen Einfluss auf bereits gezahlte und noch zu zahlende Gebühren.“

Mit dieser Ergänzung ergeben sich für die Hinterbliebenen deutliche Erleichterungen bei der Pflege. Es wird vermutet, dass insbesondere wenig (oder gar nicht) gepflegte Grabstellen 🪦 aufgegeben werden. Dies trägt dann zur optischen Aufwertung bei. Zudem kann sich für die Pflege durch die Stadt eine Erleichterung ergeben. Durch eine Gebühr wird ein Ausgleich für ebendiese Arbeit geschaffen 💪

Diese Regelung wird z.B. in der Stadt Minden schon seit langer Zeit praktiziert. Konkret wird eine bestimmte Pauschalsumme für jedes Jahr der verbleibenden Ruhezeit für die Pflege gezahlt. Ein Grabstein kann weiter verbleiben. Es darf wohl auch einmal im Jahr zum Totensonntag ein Gesteck o.ä. abgelegt werden. Konkrete Details zu Kosten und Erfahrungen sind von der Verwaltung z.B. bei der Stadt Minden zu ermitteln 📖🧾

Für Dein Porta 🫶

Hier der Antrag, auch zum herunterladen…

B34_FDP_PORTA_Antrag_Ergaenzung_Friedhofssatzung_20250605