Antrag zum HFA am 27.11.24
Antrag zum HFA am 27.11.24 zur Vorlage 226/2024
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die FDP-Fraktion beantragt zur o.a. Vorlage die Variante C
(Beibehaltung der bisherigen Steuerhebesätze für das Jahr 2025) zu beschließen.
Dies bedeutet:
- Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke ✓
- Beibehaltung des aktuellen Grundsteuerhebesatzes von 530% ✓
- Kompensation durch Anwendung eines globalen Minderaufwands von 2% ✓
(gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 79 Abs. 3 GO NRW)
Begründung:
Die Grundsteuerreform, hat zu eklatanten Verunsicherungen und Rechtsunsicherheiten geführt. Dies gilt insbesondere das in NRW angewandte Bundes- bzw. „Scholz“-modell. Dies betrifft gleichermaßen die Portaner Bürger, wie auch die Politik und Verwaltung.
Bereits jetzt werden, durch die wirtschaftliche Gesamtlage, sowohl Bürger, aber auch Unternehmen finanziell stark belastet. Eine zusätzliche finanzielle Belastung durch steigende Abgaben und Steuern ist daher aus Sicht der FDP abzulehnen.
Darüber hinaus würden, durch die Anwendung der differenzierten Hebesätze, nur die Schwächen des Bundesmodells kaschiert. Aus unserer Sicht kein guter, sondern nur ein fauler Kompromiss.
Vielmehr ist aufgrund der vorliegenden rechtlichen Bewertungen, von zeitaufwändigen Verfahren und weitreichenden Klagerisiken auszugehen. Diese würden die Strukturen der kommunalen Verwaltung unnötig weiter belasten. Auch dies gilt es aus Sicht der FDP zu unbedingt vermeiden.
In den letzten Jahren war die Einnahmesituation der Kommunen mehr als auskömmlich. Dadurch wurden erhebliche Rücklagen gebildet. Dies ist zuallererst der Leistung und Steuerkraft der Bürger und dem wirtschaftlichen Erfolg des örtlichen Gewerbes zu verdanken.
Schlussendlich sollen daher die Hebesätze der Grundsteuern A & B, für das Haushaltsjahr 2025 unverändert bleiben. Die im Vergleich mit dem „aufkommensneutralen“ Hebesatz entstehenden Minderausgaben gilt es zu kompensieren. Dies soll über die Anwendung eines globalen Minderaufwand (siehe separater Antrag) erfolgen. Mit rechtlicher Klarheit und umfassender Datengrundlage zum tatsächlichen Steueraufkommen kann dann im Folgejahr erneut entschieden werden.
Hierdurch ergibt sich die Chance insbesondere juristische Risiken von der Stadt Porta Westfalica abzuwenden. Das gibt Stabilität und Klarheit für die Portaner Bürger und Bürgerinnen im Jahr 2025.
Cornelia Müller-Dieker
FDP-Fraktionsvorsitzende
B30_FDP_PORTA_Antrag-Grundsteuerhebesaetze-Nov.24_FINAL