Anfrage zu den Extremwerten der Grundsteuermessbeträge der FDP Porta zum HFA

Die FDP Porta hat sich bereits sehr frühzeitig mit der Grundsteuerreform 
und deren Auswirkungen auf die Portaner Bürgerinnen und Bürger auseinandergesetzt.

Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse setzen wir uns auch dafür ein, dass die Grundsteuer-Hebesätze A & B nicht angehoben werden, sondern auf den momentan in Porta Westfalica gültigen Sätzen von 245% (A) & 530%(B) verbleiben.

Dies führt dann zu deutlich weniger (Mehr-) Belastungen für die Portaner Bürgerrinnen und Bürger, Unternehmen, wie Selbstständigen und Handwerksbetrieben.

Um die Auswirkungen der, mehrheitlich von den anderen Fraktionen getragenen, Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze A & B beziffern zu können, haben wir um eine Aufstellung der Messbetrag-Extremwerte gebeten und diese auch dankenswerter Weise sehr zügig von der Verwaltung erhalten.

Die Anfrage im Wortlaut:

Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des
Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 27. November 2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Grundsteuerreform, hat zu eklatanten Verunsicherungen und Rechtsunsicherheiten geführt.

Dies gilt insbesondere das in NRW angewandte Bundes- bzw. „Scholz“-modell.

Um hier die Auswirkungen auf die Portaner Bürger genauer beziffern zu können, bittet die FDP um Beantwortung der folgenden Fragen:

    • 1. Werte des Steuermessbetrags, im Vergleich -alt- & -neu -, der Grundsteuer A:
      (Land- und Forstwirtschaft)
      • a. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten relativen Erhöhung (+)
      • b. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten absoluten Erhöhung (+)
      • c. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten relativen Verringerung (-)
      • d. Für den Steuermessbetrag , mit der höchsten absoluten Verringerung (-)
    • 2. Werte des Steuermessbetrags, im Vergleich -alt- & -neu -, der Grundsteuer B:
      (Wohngrundstücke)
      • a. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten relativen Erhöhung (+)
      • b. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten absoluten Erhöhung (+)
      • c. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten relativen Verringerung (-)
      • d. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten absoluten Verringerung (-)
    • 3. Werte des Steuermessbetrags, im Vergleich -alt- & -neu -, der Grundsteuer B:
      (Nichtwohngrundstücke)
      • a. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten relativen Erhöhung (+)
      • b. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten absoluten Erhöhung (+)
      • c. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten relativen Verringerung (-)
      • d. Für den Steuermessbetrag, mit der höchsten absoluten Verringerung (-)

Mit diesen Werten ist es dann möglich, die Auswirkungen der Grundsteuerreform und den Einfluss der Hebesätze, darzustellen.

Cornelia Müller-Dieker
FDP-Fraktionsvorsitzende 

Auf der Basis der nun vorliegenden Werte, werden wir nach und nach die Auswirkungen der Grundsteuer-Reform und der Entscheidungen im Rat der Stadt Porta Westfalica aufbereiten und darstellen.

A17_Anfrage_Grundsteuer_Extremwerte_HFA_27.11.2024

Hier können Sie den Antrag auch herunterladen…