Anfrage: Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben des Rundfunkbeitrags in Porta Westfalica

Anfrage zum HFA am 14.9.2016 zur Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben des Rundfunkbeitrags in Porta Westfalica

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP-Fraktion bittet Sie um Beantwortung folgender Fragen in o.a. Sitzung

1.Wie viele Beitreibungsverfahren wurden in den Jahren 2013,2014 und 2015 durchgeführt?

2.Wie viel Geld erhält die Stadt für das Eintreiben des Rundfunkbeitrags pro Fall?

3.Deckt dieser Betrag die Kosten und Auslagen, die unserer Kommune entstehen?

4.Wenn dieser Betrag nicht auskömmlich ist, wie hoch müsste die Pauschale sein?

5.Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aufgabe, für den WDR Inkassodienstleistungen zu erbringen?

Begründung:

 

In den letzten Wochen häufen sich Meldungen, dass die Zahl der Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen steigt. Monatlich sind 17,50 € für jede Wohnung und Betriebsstätte an den ARD-ZDF-Deutschlandradio- Beitragsservice (früher: GEZ) zu entrichten.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Forderung bei säumigen Beitragszahlern nicht einklagen, sondern machen sie per Bescheid geltend. Der säumige Zahler wird vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice in einem mehrstufigen Mahnverfahren an seine Zahlungspflicht erinnert. Bleibt die erwartete Zahlungsbereitschaft aus, erfolgt die Zwangsvollstreckung. Weil der WDR über keine Vollstreckungskräfte verfügt wird die Angelegenheit an die für den säumigen Zahler zuständige Kommune weitergeleitet. Grundlage ist dabei der Paragraph 10 (6) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Aus vielen Städten wurden nun Klagen laut, dass die Kommunen dabei auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.

 

Freundliche Grüße

Cornelia Müller-Dieker
FDP-Fraktionsvorsitzende im rat der Stadt Porta Westfalica