Antrag Bildungsausschuss: Sachstand Schulsanierungen
Die geänderte Zuständigkeitsordnung führt dazu, dass künftig die Planung und
Gestaltung der schulischen Baumaßnahmen ausschließlich dem Bauausschuss obliegt 🏗️
Den Mitgliedern des Bildungsausschusses soll aber dennoch weiterhin regelmäßig
mit dem etablierten Werkzeug der Informationsvorlage „Sachstand Schulsanierungen“
ein aktueller Überblick über die Baumaßnahmen gegeben werden 🏫
