FDP Fraktion fordert für das Hinterlassen von Hundekot auf befestigten öffentlichen Flächen in Park-oder Beetanlagen oder auf Kinderspielplätzen Bußgeld von 200 Euro

Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung des Rates am 19.März 2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP –Fraktion beantragt eine Änderung bzw. Ergänzung der ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen, in dem das Bußgeld für das Hinterlassen von Hundekot auf befestigten öffentlichen Flächen in Park-oder Beetanlagen oder auf Kinderspielplätzen auf € 200.–festgesetzt wird.

Zudem sind Hundekotbeutel für den Bürger ähnlich der Regelung der gelben Säcke im Bürgeramt oder an freiwilligen Ausgabestellen gratis abzugeben.

Begründung:

Uns ist bekannt, dass im Abfallgesetz geregelt ist, dass das Hinterlassen von Hundekot auf öffentlichen Flächen mit einem Bußgeld geahndet wird.

Dieses ist aber in weiten Teilen der Bevölkerung nicht bekannt.

Im Rahmen der Attraktivitätssteigerung sollte Porta Westfalica aber sowohl für seine Bürger, wie auch für auswärtige Besucher ein sauberes Erscheinungsbild bieten.

In letzter Zeit sind immer wieder Klagen an uns herangetragen worden, dass im ganzen Stadtgebiet verantwortungslose Hundebesitzer die Hinterlassenschaft Ihrer

Tiere auf Bürgersteigen, Spielplätzen oder z.B. in ehrenamtlich gepflegten Grünanlagen wie dem Park der Bürger hinterlassen .

Eltern mit Kinderwagen, Kleinkinder mit Laufrädern oder ältere Menschen mit Rollatoren müssen auf Bürgersteigen Slalom fahren um solche Tretminen zu umschiffen.

Am Tag ist das sicherlich noch machbar, nur wenn man in der Dunkelheit

auf Bürgergsteigen geht und nicht weiß, wo man hintritt ist das mehr als ärgerlich.

Diesem Problem gilt es entgegenzutreten. Eine drastische Erhöhung des Bußgeldes hat hier vor allem eine starke Signalwirkung. Das Hinterlassen von Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit. Man macht sich mit einer Erhöhung des Bußgeldes, die von der Strafwirkung weitestgehend losgelöste Präventionswirkung von Ordnungsgeldern zunutze. Zudem setzt man auf die Soziale Kontrolle der Bürger untereinander.

Dennoch handelt es sich keinesfalls um eine Maßnahme gegen die Hundehalter an sich, lediglich gegen die Verantwortungslosigkeit einzelner. Vielmehr handelt es sich um eine Maßnahme für ein schöneres Stadtbild und Hygiene. Auch das Image des Hundes und seiner Halter würde von dieser Maßnahme profitieren, wenn er nicht immer wieder mit „Tretminen“ in Verbindung gebracht würde.

Die geforderte Höhe scheint keineswegs überzogen. Ein Bußgeld von 200€ liegt im bundesweiten Vergleich eher im Mittelmaß. Auf Kölner Spielplätzen kostet hinterlassener Hundekot bis zu 500€.

Zudem muss auch die Möglichkeit geboten sein, Hundekot ohne großen Aufwand zu entfernen. Zu diesem Zweck sollen Hundekotbeutel, ähnlich wie es beim gelben Sack der Fall war, im Bürgeramt und an freiwilligen Abgabestellen kostenfrei zu erhalten sein. Dann sind Hundetütenhalter auch nicht von Vandalismus bedroht.

Die Kosten pro Beutel bewegen sich im Cent-Bereich und sind daher von der Stadt tragbar.

Supermärkte, Kiosks oder Apotheken können sich als freiwillige Ausgabestellen zur Verfügung stellen und könnten zu diesem Zweck größere Mengen Hundekotbeutel im Rathaus abholen und bei sich lagern, ähnlich wie es seit Jahren in Gladbeck der Fall ist (http://www.lokalkompass.de/gladbeck/ratgeber/kostenlose-gassibeutel-an-vielen-ausgabestellen-erhaeltlich-d400864.html). Ausreichend viele Mülleimer sollten im Stadtgebiet sowieso vorhanden sein.

Wir bitten um Zustimmung.

Freundliche Grüße

 

Susanne Engelking                                 Cornelia Müller-Dieker
Ratsmitglied                                           Fraktionsvorsitzende

 

Der Grund des Antrages, hier beispielhaft vor dem Bürgerhaus in Hausberge.